Rechtsrahmen

Das Arbeitgesetzbuch § 104 und § 106 legen die Verpflichtung des Arbeitgebers fest, Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen und deren Wartung, Reparatur und Austausch sicherzustellen.

Risikoanalyse

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Risikoanalyse für jeden Arbeitsplatz durchzuführen und auf dieser Grundlage eine Liste der persönlichen Schutzausrüstung für den jeweiligen Beruf zu erstellen. Ohne diese Analyse kann die persönliche Schutzausrüstung nicht richtig ausgewählt werden.

Interne Richtlinien

Muss enthalten: Liste der persönlichen Schutzausrüstung für einzelne Positionen, Austauschfrequenz, Verfahren bei Beschädigungen, Verfahren für die Einarbeitung neuer Arbeitnehmer.

Inspektionen

Die Arbeitsschutzinspektorate (OIP) überprüfen die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung. Nichtbeachtung kann zu einer Geldstrafe von bis zu 2 Millionen CZK führen.

Unsere Dienstleistungen

Lafra Safety bietet Beratung zur Risikoanalyse und einen Vorschlag für ein vollständiges Paket persönlicher Schutzausrüstung für einen bestimmten Beruf an.

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